Dienstag, 13. April 2010

Die liebe GEZ

Ein weiteres trauriges Kapitel...

Nun, nachdem das Jobcenter es nicht schaffte, den Leistungsbescheid zum 01.03. zu erstellen, liegt natürlich auch kein Nachweis für die Befreiung zur Zahlung von GEZ-Gebühren vor, denn diese Befreiung ist neuerdings dem Bescheid beigefügt bzw. der Bescheid selbst dient als Befreiung.

Wenn der Bescheid jedoch nicht da ist, kann jedoch auch keine Befreiung durchgesetzt werden.
Nun ist es so, dass die GEZ es sich zur Aufgabe gemacht hat, auch die Hartzis zu ärgern, denn 6,5 Milliarden Euro im Jahr reichen eben nicht zur Bezahlung von öffentlich rechtlichem Fernsehen und Radio.

Es wäre so einfach, dass wenn jemand Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bezieht, meldet er das der GEZ und die stellt die Beiträge frei. Wenn der Leistungsbezug beendet ist und wieder eine Anstellung aufgenommen wurde, meldet sich derjenige wieder bei der GEZ und muss halt wieder zahlen.
Das wäre die einfache Variante.

Die GEZ will das aber anders.
Die GEZ stellt immer nur für 6 Monate die Beiträge frei, nämlich genau für den jeweiligen Zeitraum des Leistungebescheides.
4 Wochen vor Ablauf bekommt man dann ein automatisiertes Schreiben von der GEZ, dass man doch bitte erneut nachweisen muss, dass man weiterhin Sozialleistungen bezieht.
Soweit so gut.

Ein einfaches Kreuzchen reicht hier jedoch nicht aus, schließlich muss auch der Nachweis erbracht werden.
Und wenn der vom Jobcenter eben noch nicht vorhanden ist, weil der Sachbearbeiter mal wieder Kaffeepäuschen macht, dann gibts halt auch keinen Nachweis.

Jetzt ist es nicht so, dass wenn man der GEZ zwei Wochen danach nachweist, dass man für den Zeitraum Leistungen bezieht, es im Nachhinein anerkannt wird.
Die GEZ bäumt sich auf und meint, wer nicht VOR Beginn des Monats den Nachweis erbringt, muss für jeden angebrochenen Monat auch bezahlen, selbst dann, wenn der Nachweis aufgrund Dritter gar nicht erbracht werden kann.

Denn schließlich könne man vorab auch vorsorglich einen Befreiungsantrag stellen für den kommenden Zeitraum. Natürlich schriftlich und nur per Post.
Das heisst, wenn dann der Nachweis vorhanden ist, muss man diesen erneut per Post schicken.
Das heisst, es kommen nicht einmal Portokosten, sondern zweimal.

Als mache es einen Unterschied, wenn der Nachweis zusammen mit dem Antrag rückwirkend versendet werde. Vermutlich ist es nur ein Mausklick mehr im Computer, die GEZ stellt jedoch auch bereits bei einem "versäumten" Tag einen kompletten Empfangsmonat in Rechnung, selbst wenn nachgewiesen wird, dass für besagten Zeitraum Sozialleistungen bezogen werden.

Ja, irgendwie ist das tatsächlich idiotisch und wenig nachvollziehbar, aber das ist eben die GEZ - und die haben sowieso offensichtlich Narrenfreiheit in Deutschland.

Im Übrigen ist die GEZ keine Behörde (!), sondern ein reines Unternehmen... das aber nur mal so am Rande.

Ach ja:
Um der GEZ jetzt nicht unfairerweise auf die Füße zu treten... die Monatsgebühr für März, die ich nun angeblich bezahlen müsste, weil der Antrag nicht vor dem 01.03. eingegangen ist, sondern am 12.03. zusammen mit dem Nachweis über den Leistungsbezug, wird freundlicherweise nicht in Rechnung gestellt, bleibt jedoch bestehen.
Sollten sich solche "Vorfälle" häufen, dann werde die GEZ diese Gebühren selbstverständlich eintreiben.

Ich vermute mal, sollte ich irgendwann aus dem Leistungsbezug raus sein, werde ich nicht nur die künftigen Gebühren bezahlen müssen, sondern auch diese 17 Pinunzen-Nochwas aufgrund meines "Versäumnisses".

Naja, das wäre dann ein erneuter Fall fürs Gericht...
Und ja, in so einem Falle würde ich auch wegen 5 Cent klagen, alleine des Rechtes wegen.

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